Urlaub

Urlaubsrecht in Deutschland

Die gesetzliche Grundlage für die Urlaubsregelungen in Deutschland ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es legt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer fest.

Das Urlaubsgesetz ist Teil des deutschen Sozial- und Arbeitsschutzsystems und wurde 1963 eingeführt. Zusätzlich zum BUrlG können einzelne Arbeitsverträge und Tarifverträge weitere Urlaubsansprüche vorsehen. Diese Vereinbarungen können je nach Branche und Arbeitgeber variieren.

Das BUrlG legt den gesetzlich geltenden Mindesturlaubsanspruch fest. Gemäß § 1 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr.

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch gilt für:

  • Arbeitnehmer
  • Mitarbeiter
  • Auszubildende
  • Personen in ähnlichen Positionen wie Angestellte

Das Urlaubsgesetz regelt nicht nur die Mindestanzahl an Urlaubstagen, auf die Arbeitnehmer Anspruch haben, sondern verpflichtet Arbeitgeber auch dazu, den Arbeitnehmern während ihres Urlaubs weiterhin ihr Gehalt zu zahlen. Das unterscheidet sich von unbezahlter Freistellung.

Urlaub soll Mitarbeitern Zeit zur Erholung und Regeneration bieten. Wenn man die Regeln rund um den Urlaubsanspruch kennt, kann man seinen Urlaub besser planen und seine Rechte besser verstehen.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Gemäß § 3 BUrlG haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.

Nach dem BUrlG gelten als Arbeitstage alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Der gesetzliche Anspruch basiert auf einer Sechstagewoche.

Da die meisten Angestellten eine Fünf-Tage-Woche haben, wird der Anspruch anteilig berechnet:

(24 / 6) × 5 = 20 Urlaubstage

Daher haben Mitarbeiter, die fünf Tage pro Woche arbeiten, Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr, was vier Wochen Urlaub entspricht.

Die gleiche Berechnung gilt auch für Mitarbeiter, die weniger Tage pro Woche arbeiten. Das gesetzliche Minimum entspricht immer vier Wochen Urlaub pro Jahr.

Zum Beispiel würde jemand, der zwei Tage pro Woche arbeitet, Folgendes erhalten:

(24 / 6) × 2 = 8 Urlaubstage

Die Anzahl der täglich geleisteten Arbeitsstunden bestimmt nicht die Anzahl der Urlaubstage. Stattdessen basiert die Berechnung auf der Anzahl der pro Woche gearbeiteten Tage.

Urlaub für Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub.

Ihr Urlaubsanspruch wird anhand der Anzahl der Tage berechnet, die sie normalerweise pro Woche arbeiten. So wird sichergestellt, dass Teilzeitbeschäftigte denselben Mindesturlaub von vier Wochen erhalten wie Vollzeitbeschäftigte.

Ein Mitarbeiter, der beispielsweise drei Tage pro Woche arbeitet, würde Folgendes erhalten:

(24 / 6) × 3 = 12 Urlaubstage

Der richtige Zeitpunkt für den Urlaub

Der Arbeitgeber legt in der Regel fest, wann der Urlaub genommen wird, wobei er die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Bei der Entscheidung über Urlaubsanträge sollten Arbeitgeber möglicherweise Folgendes berücksichtigen:

  • Betriebliche Vorgaben
  • Urlaubsanträge von anderen Mitarbeitern
  • Soziale Aspekte, z. B. bei Mitarbeitern mit Kindern im schulpflichtigen Alter
  • Die Notwendigkeit, Urlaub in zusammenhängenden Zeiträumen zu gewähren

Urlaub sollte grundsätzlich, soweit möglich, am Stück gewährt werden. Wird der Urlaub in mehrere Zeiträume aufgeteilt, sollten die Mitarbeiter mindestens einen längeren zusammenhängenden Urlaubszeitraum erhalten.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können, sollten Arbeitnehmer nicht einfach ohne Genehmigung Urlaub nehmen. Je nach den Umständen kann eine rechtliche Beratung oder ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht erforderlich sein.

Übertragung und Verfall von Urlaubstagen“

Mitarbeiter sollten ihren gesetzlichen Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr nehmen.

Unter bestimmten Umständen kann der Urlaub auf das folgende Jahr übertragen werden. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung erfüllt sind, sollte der Urlaub in der Regel bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden.

Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, ihre Mitarbeiter über ihren verbleibenden Urlaubsanspruch und die Folgen einer Nichtinanspruchnahme zu informieren. Die genauen Regelungen zum Verfall können je nach den Umständen variieren.

Urlaub während des Arbeitsverhältnisses“

Der gesetzliche Urlaub ist dazu gedacht, als Freizeit in Anspruch genommen zu werden und nicht ausgezahlt zu werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer seinen verbleibenden gesetzlichen Urlaub nicht nehmen kann, muss der nicht in Anspruch genommene Urlaubsanspruch möglicherweise finanziell ausgeglichen werden.

Urlaub für neue Mitarbeiter

Neue Mitarbeiter haben Anspruch auf gesetzlichen Urlaub, müssen aber in der Regel eine sechsmonatige Wartezeit absolvieren, bevor sie den vollen Jahresanspruch erhalten.

Während der Probezeit erwerben Arbeitnehmer in der Regel 1/12 ihres jährlichen Urlaubsanspruchs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.

Wenn zum Beispiel ein Arbeitsvertrag 20 Urlaubstage pro Jahr vorsieht und ein Mitarbeiter drei volle Monate gearbeitet hat:

3/12 × 20 = 5 Urlaubstage

Mitarbeiter können möglicherweise bereits während der Probezeit ihren angesammelten Urlaub nehmen, sofern der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde.

Urlaub während der Kündigung“

Mitarbeiter haben möglicherweise noch nicht genommenen Urlaub, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet.

Wie viel Urlaub dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht, hängt von Faktoren wie den folgenden ab:

  • Das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet
  • Ob die sechsmonatige Wartezeit bereits abgelaufen ist
  • Ob der Mitarbeiter bereits Urlaub genommen hat
  • Die geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen

Wenn der verbleibende Urlaub nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden kann, muss er möglicherweise finanziell ausgeglichen werden.

Mitarbeiter sollten ihren Arbeitsvertrag prüfen und sich an den Arbeitgeber oder einen qualifizierten Berater wenden, wenn Unsicherheit über ihren verbleibenden Urlaubsanspruch besteht.

Arbeiten im Urlaub

Mitarbeiter sollten ihren Urlaub grundsätzlich zur Erholung und Regeneration nutzen.

Das deutsche Urlaubsrecht verbietet es Arbeitnehmern, während des Urlaubs Tätigkeiten auszuüben, die dem Zweck der Urlaubszeit zuwiderlaufen. Die eigentliche Arbeit des Arbeitnehmers sollte während des Urlaubs nicht ausgeübt werden.

Krankheit im Urlaub

Wenn ein Mitarbeiter während seines Urlaubs krank wird, zählen die Krankheitstage in der Regel nicht als Urlaubstage, sofern die Krankheit ordnungsgemäß bescheinigt wird.

Mitarbeiter sollten ihren Arbeitgeber so früh wie möglich informieren und das erforderliche ärztliche Attest vorlegen.

Die betroffenen Urlaubstage können dann in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
  • Das gesetzliche Minimum richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
  • Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten mindestens vier Wochen Urlaub.
  • Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern während des gesetzlichen Urlaubs in der Regel weiterhin das Gehalt zahlen.
  • Urlaub sollte normalerweise im laufenden Kalenderjahr genommen werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann nicht genutzter Urlaub auf das folgende Jahr übertragen werden.
  • Mitarbeiter sollten keinen Urlaub nehmen, ohne dass ihr Arbeitgeber dem zugestimmt hat.
  • Eine Krankheit während des Urlaubs gilt nicht als Urlaub, wenn sie ordnungsgemäß bescheinigt wird.
  • Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ausgezahlt werden.
movein24