Kinderbeihilfe
Kindergeld in Deutschland
Das Kindergeld (Kindergeld) ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, die Eltern dabei hilft, die Kosten für die Kindererziehung zu decken. Es soll die Grundbedürfnisse und den Unterhalt der Kinder abdecken.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Alle Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, können Kindergeld beziehen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Altersabhängige Anspruchsvoraussetzungen
- Von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr: Standardanspruch
- Von 18 bis 21 Jahren: Wenn das Kind arbeitslos ist, aber eine Berufsausbildung abgeschlossen hat
- Bis zum 25. Lebensjahr:
- Wenn das Kind eine Schule besucht oder studiert
- Wenn das Kind aktiv auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist
- Wenn das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert
Im Allgemeinen erlischt der Anspruch, sobald das Kind 25 Jahre alt wird.
Antrag
Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Um Kindergeld zu erhalten, musst du einen Antrag stellen.
Höhe des Kindergeldes ab 2026
| Kind | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| 1. Kind | €259 |
| 2. Kind | €259 |
| 3. Kind | €259 |
| Jedes weitere Kind | €259 |
Wer bekommt Kindergeld?
Pro Kind erhält nur eine Person die Zahlung.
- Wenn beide Elternteile zusammenleben: Die Zahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto.
- Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt: Dieser Elternteil erhält die Leistung.
- In manchen Fällen können auch Großeltern oder Erziehungsberechtigte Anspruch darauf haben.
Änderungen der Adresse, des Sorgerechts oder der Haushaltssituation müssen dem Amt für Familienleistungen gemeldet werden.
Steuer-Identifikationsnummer
Seit 2016 ist die Angabe der Steuer-ID Pflicht.
Den Antrag erneuern
Nein, das Kindergeld wird automatisch weitergezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen müssen jedoch gemeldet werden. Andernfalls kann eine Rückzahlung erforderlich sein.
Zahlungstermine
Die Zahlungen erfolgen monatlich, abhängig von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer:
- 0 oder 1: Monatsanfang
- 8 oder 9: Ende des Monats
Kinderbeihilfenzuschlag
Zusätzlich zum Kindergeld können Familien mit geringem Einkommen einen Zuschlag von bis zu 292 € pro Kind erhalten.
Voraussetzungen
- Das Kind lebt im Haushalt.
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt und unverheiratet.
- Mindestverdienst:
- Paare: 900 € pro Monat
- Alleinerziehende: 600 € pro Monat
- Das Vermögen darf die zulässige Obergrenze nicht überschreiten.
Rückwirkende Anträge
Anträge können bis zu 6 Monate rückwirkend gestellt werden. Bei Genehmigung werden die Zahlungen entsprechend rückwirkend ausgezahlt.
Weitere Informationen
Antragsformulare und weitere Informationen erhältst du bei deiner Familienkasse oder online bei der Bundesagentur für Arbeit.