Arbeiten als internationaler Studierender
Als internationaler Studierender in Deutschland arbeiten
Ein einfacher Ratgeber für internationale Studierende, die neu in Deutschland sind.
Viele internationale Studierende möchten neben dem Studium arbeiten – um Geld zu verdienen, Erfahrungen zu sammeln oder unabhängiger zu werden.
In Deutschland dürfen internationale Studierende arbeiten, aber es gibt klare gesetzliche Vorschriften, die du kennen solltest, bevor du eine Stelle antrittst.
Wie viele Tage dürfen internationale Studierende arbeiten?
Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich arbeiten:
- 140 volle Tage pro Jahr
- 280 halbe Tage pro Jahr
Ein halber Tag bedeutet in der Regel bis zu 4 Stunden Arbeit, während ein ganzer Tag mehr als 4 Stunden bedeutet.
Diese Beschränkungen gelten im Allgemeinen für eine Beschäftigung außerhalb der Universität.
Jobs an der Uni (HiWi-Jobs)
Jobs als studentische Hilfskraft (HiWi-Jobs) an einer Universität werden anders behandelt als reguläre Beschäftigungsverhältnisse.
Arbeit, die in direktem Zusammenhang mit deinem Studium steht oder als studentische Hilfskraft ausgeübt wird, unterliegt möglicherweise anderen Regelungen und wird unter Umständen nicht auf die übliche 140-Tage-Grenze angerechnet.
Prüfe immer die konkreten Bedingungen deiner Aufenthaltsgenehmigung und deiner Beschäftigung, bevor du eine Stelle an der Universität antrittst.
Wie viele Stunden pro Woche darfst du arbeiten?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, die jeden internationalen Studierenden pauschal auf genau 20 Arbeitsstunden pro Woche beschränkt.
Allerdings kann zu viel Arbeit Auswirkungen auf deinen Studierendenstatus, deine Krankenversicherung, deine Steuern und deine Aufenthaltssituation haben.
Eine gängige Richtlinie lautet, während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, während Studierende in den Semesterferien oft mehr arbeiten.
Wenn du vorhast, deutlich mehr Stunden zu arbeiten, erkundige dich bei deiner Krankenkasse und der örtlichen Ausländerbehörde nach den geltenden Regeln.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Wenn du in Deutschland arbeitest, hast du in der Regel Anspruch auf den geltenden gesetzlichen Mindestlohn.
Die Einkommensgrenze für Minijobs ist unabhängig von der täglichen Arbeitszeitbegrenzung für Studierende. Ob ein Job als Minijob gilt, hängt von der geltenden monatlichen Verdienstgrenze und anderen Bedingungen ab.
Denk daran, dass die Tatsache, dass du keine Einkommenssteuer zahlst, nicht unbedingt bedeutet, dass du keine anderen Abzüge oder Verpflichtungen hast.
Brauchst du eine besondere Genehmigung?
Deine Aufenthaltsgenehmigung bestimmt in der Regel, welche Art von Beschäftigung du ausüben darfst.
Du solltest dich vorher an die örtliche Einwanderungsbehörde (Ausländerbehörde) wenden:
- Überschreitung der zulässigen Anzahl an Arbeitstagen
- Sich selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten
- Eine Beschäftigung annehmen, die nicht durch deine Aufenthaltserlaubnis für Studierende abgedeckt ist
- Wesentliche Veränderungen in deiner beruflichen Situation
Geh nicht davon aus, dass eine zusätzliche Arbeit automatisch erlaubt ist.
Wichtige Tipps für internationale Studierende
- Überprüfe deine Aufenthaltsgenehmigung, bevor du eine Arbeit aufnimmst.
- Bewahre deine Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen auf.
- Halte deine Arbeitstage das ganze Jahr über fest.
- Prüfe die Anforderungen an deine Krankenversicherung, wenn du mehr Stunden arbeitest.
- Achte darauf, dass dein Studium deine Hauptbeschäftigung bleibt.
- Frag bei der Ausländerbehörde nach, wenn du dir nicht sicher bist, ob eine bestimmte Tätigkeit erlaubt ist.
Ein Verstoß gegen die Auflagen deiner Aufenthaltsgenehmigung kann schwerwiegende Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, dich über die Regeln zu informieren, bevor du eine Nebenbeschäftigung aufnimmst.
Zusammenfassung
Ausländische Studierende in Deutschland können neben dem Studium arbeiten, aber die genauen Regeln hängen von ihrem Aufenthaltsstatus und der Art der Beschäftigung ab.
Die wichtigsten Punkte sind:
- 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr gelten in der Regel für eine Beschäftigung außerhalb der Universität.
- Für eine Beschäftigung an der Universität gelten möglicherweise andere Regeln.
- Eine Richtlinie von 20 Stunden pro Woche wird während des Semesters häufig angewendet, ist aber keine allgemeingültige gesetzliche Obergrenze.
- Selbstständigkeit und freiberufliche Tätigkeit erfordern besondere Aufmerksamkeit.
- Überprüfe immer deine persönliche Aufenthaltsgenehmigung und die aktuellen behördlichen Vorschriften, bevor du eine Beschäftigung aufnimmst oder ausweitest.
Wenn du die Regeln kennst, kannst du legal arbeiten, Geld verdienen und während deines Studiums in Deutschland wertvolle Berufserfahrung sammeln.